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   BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80   

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BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80 (https://dejure.org/1980,19080)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80 (https://dejure.org/1980,19080)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1980 - BReg. 1 Z 1/80 (https://dejure.org/1980,19080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Verwandtschaftsverhältnisse als Vorfrage der Erbschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1980, 72
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 17.11.1977 - BReg. 1 Z 59/77
    Auszug aus BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80
    Ein solches Verwandtschaftsverhältnis - für das die Beteiligte zu 1) die Feststellungslast trifft (vgl. BayObLGZ 1977, 274/285 f.) - muß schon deshalb bezweifelt werden, weil zur Zeit der Geburt der Beteiligten zu 1), im Jahr 1916, ihre Mutter mit J. noch verheiratet gewesen ist und dieser demzufolge auch als Vater sowohl in ihrer Heirats- als auch in ihrer Geburtsurkunde erscheint.

    Selbst wenn nach dem (bislang nur mit größter Wahrscheinlichkeit zu vermutenden) österreichischen Heimatrecht des Ehemanns der Mutter der Beteiligten zu 1) und des Vaters der Erblasserin im Erbscheinsverfahren eine verbindliche Inzidentfeststellung hinsichtlich des behaupteten Abstammungsverhältnisses zulässig wäre (vgl. BayObLGZ 1977, 274/279 f.; 1979, 297/301 ff.; BayObLG StAZ 1977, 187/189; Staudinger/Henrich BGB 12. Aufl. Art. 18 EGBGB RdNrn. 79, 86) und die Rechtsbeschwerdeführerin daher auf Grund hinreichend behaupteter Tatsachen als Schwester der Erblasserin zu gelten hätte, müßte ihre Erbberechtigung verneint werden.

  • BGH, 13.06.1979 - IV ZB 122/78

    Anfechtbarkeit der Androhung eines Zwangsgeldes in Familiensachen -

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80
    Nach Sachlage hatte sie daher gemäß § 1 des Vertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik vom 20.11.1938 - RGBl II S. 896 - die deutsche Staatsangehörigkeit erworben; durch § 1 des Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes vom 22.2.1955 - BGBl I S. 65 - ist die fortdauernde Wirksamkeit dieses Staatsangehörigkeitserwerbs ausdrücklich klargestellt worden (vgl. BVerfGE 1, 322 [BVerfG 28.05.1952 - 1 BvR 213/51] ; BGH FamRZ 1979, 696/697; BayObLGZ 1960, 473/481).

    Damit hat sie jedoch, wofür unter den Umständen des vorliegenden Falls die Vermutung spricht, die Stellung eines ehelichen Kindes des J. erlangt, und zwar nach dem damals in Böhmen, dem Geburtsland der Beteiligten zu 1) und offenbar auch dem Heimatland ihrer Mutter und deren Ehemannes geltenden österreichischen Zivilrecht ( Art. 18 EGBGB i.V.m.§ 138 ABGB a.F.; Bergmann/Ferid Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht Stichwort "Tschechoslowakei" Bd. VIII Vorbemerkungen I 1; Ehrenzweig System des österreichischen allgemeinen Privatrechts, Zweiter Band/Zweite Hälfte 2. Aufl. S. 199 ff.; zur Anknüpfung an das Recht des Ehemanns der Mutter vgl. BGH FamRZ 1979, 696/697; BayObLG StAZ 1977, 187/189).

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80
    Die vollzogene Einziehung kann zwar nicht rückgängig gemacht werden; die Einziehungsanordnung kann aber im Weg der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der Erteilung eines neuen, gleichlautenden Erbscheins angefochten werden (BGHZ 40, 54/56; BayObLGZ 1966, 233/235; Senatsbeschluß vom 4.2.1977 - BReg. 1 Z 73/75; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 84 RdNrn. 19 f.).

    Unrichtig ist ein Erbschein dann, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen vom Anfang an nicht gegeben gewesen sind, wenn ihn also das Nachlaßgericht nicht erteilen dürfte, falls es jetzt über die Erteilung zu entscheiden hätte (BGHZ 40, 54/56 f.; BayObLGZ 1977, 59/61 f. m.Nachw.).

  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80
    Da sich diese ausschließlich nach deutschem Recht richtet, treffen nämlich die Ausführungen des Landgerichts zu, daß die am 20.8.1916 geborene Beteiligte zu 1) nach Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 EGBGB von der gesetzlichen Erbfolge gegenüber den väterlichen Verwandten ausgeschlossen bleibt; für sie sind danach, obgleich der Erbfall nach dem 1.7.1970 eingetreten ist, die bisher - nämlich bis zum Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes - geltenden Bestimmungen maßgeblich (BVerfG FamRZ 1977, 446/449 ff.; BayObLGZ 1976, 31/33 ff.).
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 18/73

    Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte;

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80
    Eine ganz andere, vom Nichtehelichenerbrecht im weiteren Sinne zu trennende und selbständig - hier allein nach dem Heimatrecht des nichtehelichen Vaters (vgl. BGH FamRZ 1975, 406/407 m.Nachw.; BGHZ 63, 219/221 f.) - anzuknüpfende Vortrage (Soergel/Siebert Vorbem. RdNr. 82, Erman RdNr. 13, Palandt Anm. 3 b, je zu Art. 24 EGBGB ) ist jedoch die, ob die als Erbprätendentin auftretende Beteiligte zu 1) der Abstammung nach rechtswirksam den "Status" eines nichtehelichen Kindes des Vaters der Erblasserin erlangt hat.
  • BayObLG, 20.02.1976 - BReg. 1 Z 96/75

    Verfassungsmäßigkeit des Erbrechts für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80
    Da sich diese ausschließlich nach deutschem Recht richtet, treffen nämlich die Ausführungen des Landgerichts zu, daß die am 20.8.1916 geborene Beteiligte zu 1) nach Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 EGBGB von der gesetzlichen Erbfolge gegenüber den väterlichen Verwandten ausgeschlossen bleibt; für sie sind danach, obgleich der Erbfall nach dem 1.7.1970 eingetreten ist, die bisher - nämlich bis zum Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes - geltenden Bestimmungen maßgeblich (BVerfG FamRZ 1977, 446/449 ff.; BayObLGZ 1976, 31/33 ff.).
  • BayObLG, 17.08.1979 - BReg. 1 Z 29/79
    Auszug aus BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80
    Selbst wenn nach dem (bislang nur mit größter Wahrscheinlichkeit zu vermutenden) österreichischen Heimatrecht des Ehemanns der Mutter der Beteiligten zu 1) und des Vaters der Erblasserin im Erbscheinsverfahren eine verbindliche Inzidentfeststellung hinsichtlich des behaupteten Abstammungsverhältnisses zulässig wäre (vgl. BayObLGZ 1977, 274/279 f.; 1979, 297/301 ff.; BayObLG StAZ 1977, 187/189; Staudinger/Henrich BGB 12. Aufl. Art. 18 EGBGB RdNrn. 79, 86) und die Rechtsbeschwerdeführerin daher auf Grund hinreichend behaupteter Tatsachen als Schwester der Erblasserin zu gelten hätte, müßte ihre Erbberechtigung verneint werden.
  • BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57

    Anteil an deutscher Personengesellschaft mit Grundstückeigentum. Vererbung nach

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80
    Maßgeblich für die Erbfolge, sowie grundsätzlich für alle damit zusammenhängenden erbrechtlichen Fragen im weiteren Sinn (vgl. BGHZ 24, 352/355; 50, 63/64; BayObLGZ 1980 Nr. 10 = Senatsbeschluß vom 1.2.1980 - BReg. 1 Z 72/79 ; Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. Vorbem. RdNrn. 12, I 22 a, Erman BGB 6. Aufl. RdNr. 10, Palandt Anm. 3 a, je zu Art. 24 EGBGB ) sind mithin die §§ 1922 ff. BGB und solche Vorschriften, die - wie im vorliegenden Einzelfall die erbrechtlichen Übergangsregelungen zum Nichtehelichengesetz - die allgemeinen erbrechtlichen Bestimmungen ergänzen.
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80
    Nach Sachlage hatte sie daher gemäß § 1 des Vertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik vom 20.11.1938 - RGBl II S. 896 - die deutsche Staatsangehörigkeit erworben; durch § 1 des Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes vom 22.2.1955 - BGBl I S. 65 - ist die fortdauernde Wirksamkeit dieses Staatsangehörigkeitserwerbs ausdrücklich klargestellt worden (vgl. BVerfGE 1, 322 [BVerfG 28.05.1952 - 1 BvR 213/51] ; BGH FamRZ 1979, 696/697; BayObLGZ 1960, 473/481).
  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 18/67

    Internationales Privatrecht (Nachlaßspaltung)

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80
    Maßgeblich für die Erbfolge, sowie grundsätzlich für alle damit zusammenhängenden erbrechtlichen Fragen im weiteren Sinn (vgl. BGHZ 24, 352/355; 50, 63/64; BayObLGZ 1980 Nr. 10 = Senatsbeschluß vom 1.2.1980 - BReg. 1 Z 72/79 ; Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. Vorbem. RdNrn. 12, I 22 a, Erman BGB 6. Aufl. RdNr. 10, Palandt Anm. 3 a, je zu Art. 24 EGBGB ) sind mithin die §§ 1922 ff. BGB und solche Vorschriften, die - wie im vorliegenden Einzelfall die erbrechtlichen Übergangsregelungen zum Nichtehelichengesetz - die allgemeinen erbrechtlichen Bestimmungen ergänzen.
  • BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73

    Vormund; Versagung; Genehmigung; Vertragspartner; Stellungnahme;

  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • BGH, 13.01.1953 - IV ZB 94/52

    Freiwillige Gerichtsbarkeit Beschwerde

  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
  • BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03

    Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen

    Die zwischenzeitlich vollzogene Einziehung kann zwar nicht rückgängig gemacht werden; die Einziehungsanordnung kann aber im Wege der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der Erteilung eines neuen gleichlautenden Erbscheins angefochten werden (BayObLGZ 1980, 72/73).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2018 - 5 W 91/18

    Erbscheinsverfahren: Einziehung eines Erbscheins eines Kindes bei unklarer

    Ist im Erbscheinsverfahren auch nach abschließenden Ermittlungen von Amts wegen (vgl. § 26 FamFG) keine sichere Feststellung möglich, trägt die Feststellungslast, wer sich - wie hier der Antragsgegner zu 2. - auf sein gesetzliches Erbrecht beruft (vgl. BayObLGZ 1980, 72; allgemein: Sternal, in: Keidel, FamFG 19. Aufl., § 29 Rn. 40).
  • OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20

    Umgehung der geschlechterbezogenen Diskriminierung im Erbrecht über

    Das Nachlassgericht hat sich in die Lage zu versetzen, als hätte es den Erbschein erstmalig zu erteilen (BayObLGZ 1980, 72 (74); Gierl in: Burandt/Rojahn 3. Auflage BGB § 2361 Rn. 4; Keidel/Zimmermann FamFG 20. Auflage § 353 Rn. 3; Krätzschel in: Firsching/Graf Nachlassrecht 11. Auflage § 39 Rn. 2).
  • OLG München, 18.09.2019 - 31 Wx 274/19

    Nachlassbeschwerde wegen Berichtigung eines Erbscheins

    a) Ein erteilter Erbschein ist dann unrichtig, wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von Anfang an nicht gegeben gewesen sind, wenn ihn also das Nachlassgericht nicht erteilen dürfte, falls es jetzt über die Erteilung zu entscheiden hätte (BayObLGZ 1980, 72; Weidlich, a.a.O. § 2361 Rn. 2; Krätzschel, a.a.O. § 39 Rn. 2).
  • OLG München, 24.09.2019 - 31 Wx 326/18

    Streit um die Richtigkeit eines Erbscheins einer griechischen Erblasserin

    Das Nachlassgericht hat sich bei der Entscheidung in die Lage zu versetzen, als hätte es den Erbschein erstmalig zu erteilen (BayObLGZ 1980, 72 (74); Gierl in: Burandt/Rojahn, 3. Auflage , BGB § 2361 Rn. 4; Keidel/Zimmermann FamFG, 19. Auflage § 353 Rn. 3; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage , § 39 Rn. 2).
  • BayObLG, 15.11.1988 - BReg. 1a Z 55/88

    Einziehung eines unrichtigen Erbscheins; Erteilung eines neuen gleichlautenden

    Eine weitere Beschwerde kann aber mit dem Ziel eingelegt werden, daß ein neuer gleichlautender Erbschein erteilt werde (BayObLGZ 1980, 72/73 m.w.Nachw.).

    Dies war hier nicht erforderlich, weil sich aus dem Rechtsmittel ergibt, daß die angefochtene Entscheidung des Landgerichts in dieser Richtung durch das Rechtsbeschwerdegericht nachgeprüft werden soll (vgl. BayObLGZ 1980, 72/73).

  • OLG Brandenburg, 29.03.2001 - 10 Wx 3/00

    Erbschaft; Ausschlagen der Erbschaft; Volljährigkeit; Erbausschlagung; Frist;

    Denn nach erfolgter Kraftloserklärung oder Ablieferung, wie sie hier durch das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen erfolgt ist, bedarf es der Erteilung eines neuen gleichlautenden Erbscheins, da die durchgeführte Einziehung als solche nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BGHZ 40, 54, 55 f; BayObLGZ 1980, 72, 73; BayObLG, FamRZ 1989, 550, 551, Palandt/Edenhofer, BGB, 60. Aufl., § 2361, Rz. 14).
  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

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  • BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 76/88

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins; Bestimmung der Person des Bedachten;

    Die Rechtsbeschwerdeführerin kann sich gegen die Anordnung der Einziehung des Erbscheins wenden, ohne damit das Ziel verfolgen zu müssen, daß das Nachlaßgericht zur Erteilung eines neuen gleichlautenden Erbscheins angewiesen wird; denn die Einziehung des Erbscheins durch dessen Ablieferung ist noch nicht durchgeführt und der Erbschein auch nicht für kraftlos erklärt worden (BGHZ 40, 54, 56; BayObLGZ 1980, 72, 73; BayObLG, FamRZ 1989, 550, 551; Palandt/Edenhofer, BGB, 49. Aufl. § 2361 Anm. 5 a).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

    Die vollzogene Einziehung kann zwar nicht mehr rückgängig gemacht werden; die Einziehungsanordnung kann aber im Wege der weiteren Beschwerde zulässig mit dem Ziel der Erteilung eines neuen, gleichlautenden Erbscheins angefochten werden (BGHZ 40, 54/56; BayObLGZ 1959, 199/202 f.; 1966, 233/235; 1980, 72/73 m.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 20, Jansen RdNrn. 20, 22, je zu § 84 FGG; Palandt § 2361 BGB Anm. 5 a).
  • OLG Hamm, 13.08.1992 - 15 W 188/92

    Selbständige Anknüpfung der Wirksamkeit einer Scheidung bei ausländischem

  • BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an ein wirksames Testament;

  • BayObLG, 20.03.2001 - 1Z BR 50/00

    Beschwerdeberechtigung gegen die Einziehung eines Erbscheins

  • BayObLG, 18.05.1988 - BReg. 1a Z 14/88

    Einziehung eines Erbscheins ; Auslegung eines Testaments; Anwendung deutschen

  • BayObLG, 03.02.1997 - 1Z BR 114/96

    Auslegung gemeinschaftlicher Testamente bei Beschränkung auf Wiederholung

  • BayObLG, 10.07.1984 - BReg. 1 Z 4/84

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin unter Angabe der Anordnung

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